Teilnahme an Hospitationskursen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben an sämtliche Ärztekammern eine Anfrage gestellt, wie dort mit der Weiterbildung bei praktischen Akupunktur-Stunden verfahren wird. Derzeit bestehen sehr uneinheitliche Regelungen, eine Vereinheitlichung ist offenbar von der Bundesärztekammer geplant.

Im Folgenden die Antworten der jeweiligen Landesärztekammern auf unsere Anfrage vom Mai 2011, soweit uns diese bisher vorliegen:

  • Baden-Württemberg: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Bayern: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Berlin: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Brandenburg: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Bremen: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Hamburg: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Hessen: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Mecklenburg-Vorpommern: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Niedersachsen: Absolvierung von 24 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Nordrhein: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Saarland: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Sachsen: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Sachsen-Anhalt: Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung
  • Schleswig-Holstein: Unklare Regelung. Bitte im Einzelfall gezielt bei der LÄK nachfragen.
  • Thüringen:  Absolvierung von 120 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung

Mitglieder der DAA e.V. finden als weiteren Service alle Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern im Öffnet externen Link in neuem Fenstergeschützten Mitgliederbereich sowie auf www.akupunktur.de unter Ärzte / Zahnärzte --> Akupunkturausbildung --> Humanmediziner.